Wirtschaftliche Jugendhilfe

Wer wird mit dem Beitrag von der wirtschaftlichen Jugenhilfe unterstützt?
- Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen bekommen, erhalten die Unterstützung ohne Einkommensprüfung.
- Eltern oder Alleinerziehende, die die Kita-Gebühren nicht oder nur teilweise bezahlen können. Sie müssen nachweisen, dass ihr Netto-Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Die Grenze hängt ab von der Familiengröße, den Mietkosten und evtl. Kredite.
02
Unterlagen einreichen
Reichen Sie alle notwendigen Unterlagen (in Kopie) ein. Dies können Sie persönlich, via Post oder elektonisch erledigen.
03
Rückfragen klären
Möglicherweise gibt es noch Rückfagen zu Ihrem Antrag, welche Ihrerseits beantworten werden müssten. Hierzu werden Sie dann gegebenenfalls nochmals kontaltiert.
04
Bescheid
Zum Abschluss erhalten Sie und wir einen Bescheid mit der finalen Gesamtsumme, die für mindestens ein Kindergartenjahr übernommen wird.

