Wirtschaftliche Jugendhilfe

Wer wird mit dem Beitrag von der wirtschaftlichen Jugenhilfe unterstützt? 
  • Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen bekommen, erhalten die Unterstützung ohne Einkommensprüfung.
  • Eltern oder Alleinerziehende, die die Kita-Gebühren nicht oder nur teilweise bezahlen können. Sie müssen nachweisen, dass ihr Netto-Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Die Grenze hängt ab von der Familiengröße, den Mietkosten und evtl. Kredite. 

Rechenbeispiel wirtschaftliche Jugendhilfe

01

Antrag stellen

Den Antrag können Sie online direkt bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe (hier) oder bei für Sie zuständigen Sozialbürgerhaus (hier) stellen.

02

Unterlagen einreichen

Reichen Sie alle notwendigen Unterlagen (in Kopie) ein. Dies können Sie persönlich, via Post oder elektonisch erledigen.

03

Rückfragen klären

Möglicherweise gibt es noch Rückfagen zu Ihrem Antrag, welche Ihrerseits beantworten werden müssten. Hierzu werden Sie dann gegebenenfalls nochmals kontaltiert. 

04

Bescheid

Zum Abschluss erhalten Sie und wir einen Bescheid mit der finalen Gesamtsumme, die für mindestens ein Kindergartenjahr übernommen wird. 

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